Blitzer in Mömlingen aktuell am Mittwoch: Mobile Blitzer am 17.12.2025
Temposündern in Mömlingen drohen diesen Mittwoch (17.12.2025) deftige Bußgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders aufmerksam fahren sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können momentanen Infos zufolge in Mömlingen im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine mobile Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Mömlingen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Blitzer am 17.12.2025 in Mömlingen, Kreis Miltenberg, Bayern
Seit 17.12.2025 um 10:21 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Großostheimer Straße (PLZ 63853 in Mömlingen). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 17.12.2025, 14:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 14:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!
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