Mobile Blitzer in Aidenbach aktuell am Montag: Wo Sie am 30.03.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarkontrolle! In Aidenbach kann es für Verkehrsteilnehmer am 30.03.2026 teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Montag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

In Aidenbach steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.

Aidenbach, Kreis Passau: Aktuelle Radarfallen am 30.03.2026 in der Region in Bayern

Am 📍 Standort Vilshofener Straße, PLZ 94501 in Aidenbach (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 30.03.2026 um 07:06 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 30.03.2026, 07:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.03.2026, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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