Blitzer in Holzkirchen aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 11.05.2026 Raser ins Visier

Heute wird in Holzkirchen geblitzt. Wer am Montag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. was Sie über die mobilen Blitzer in Holzkirchen am 11.05.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie jetzt bei news.de.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Im Augenblick ist in Holzkirchen an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarfallen in Holzkirchen, Kreis Miesbach, Bayern am 11.05.2026

Vorsicht 📍 auf der Ohmstraße (Postleitzahl 83607 in Heignkam): Wie am 11.05.2026 um 06:30 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 20 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 11.05.2026, 07:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.05.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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