Blitzer in Oberammergau aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 29.04.2026 mobile Blitzer

Achtung Autofahrer! Wer heute, am 29.04.2026 mit zu hohem Tempo auf Oberammergaus Straßen unterwegs ist, nimmt zum Teil hohe Geldstrafen in Kauf. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Oberammergau an diesem Mittwoch in der Übersicht.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Temposünder können momentanen Infos zufolge in Oberammergau im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Alle Blitzer am 29.04.2026 in Oberammergau, Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern

📍 Auf der Rottenbucher Straße, PLZ 82487 (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 29.04.2026 um 06:36 Uhr.

(Stand von: 29.04.2026, 07:47 Uhr)

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Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 29.04.2026, 07:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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