Mobile Blitzer in Sulzheim aktuell am Freitag: Hier wird heute, am 28.08.2026 geblitzt
"Fuß vom Gas" heißt es am 28.08.2026. Diesen Freitag sollten sich alle Autofahrer in Sulzheim an das erlaubte Tempo halten, denn hier lauern Radarfallen! Wir haben alle Standorte für aufgebaute Blitzer in Sulzheim für Sie gesammelt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Sulzheim sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Sulzheim gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Sulzheim, Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz am 28.08.2026
Aufgepasst am 📍 Standort Wörrstädter Straße (Postleitzahl 55286 in Sulzheim): Wie am 28.08.2026 um 15:05 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
Auch ist ein Blitzer im 📍 Bereich B420, PLZ 55286 in Sulzheim aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 28.08.2026 um 14:44 Uhr bekannt.
(Stand von: 28.08.2026, 15:15 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im August 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.08.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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