Mobile Blitzer in Wörrstadt aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 02.09.2026
Achtung, Radarkontrolle! In Wörrstadt kann es für Autofahrer am 02.09.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Mittwoch auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Wörrstadt an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Rheinland-Pfalz sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarkontrollen am 02.09.2026 in Wörrstadt, Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz
Im 📍 Bereich B420, PLZ 55286 (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 02.09.2026 um 07:45 Uhr.
(Stand: 02.09.2026, 11:17 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoverstöße im September 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im September 2026
Die Regeln für Radarwarner
Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.09.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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