Mobile Blitzer in Hackenheim aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Blitzer am 09.01.2026
Radarkontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Auch am heutigen Freitag, 09.01.2026 wird in Hackenheim geblitzt. Wir haben alle Standorte der mobilen Blitzer für Sie.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Aktuellen Informationen zufolge wird in Hackenheim gerade an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Rheinland-Pfalz sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarfallen am 09.01.2026 in Hackenheim, Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz
Am 📍 Standort B428, PLZ 55546 in Hackenheim (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 09.01.2026 um 09:00 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 09.01.2026, 10:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.01.2026, 10:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Die aktuellen Eilmeldungen von heute
- E-Auto-Ladestation zuhause: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine sichere Wallbox-Installation
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.