Blitzer in Wörth a.d. Isar aktuell am Dienstag: Wo am 13.01.2026 Radarkontrollen stattfinden

Am 13.01.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Am heutigen Dienstag sollten sich alle Verkehrsteilnehmer in Wörth a.d. Isar an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst könnte es teuer werden! Hier auf news.de finden Sie die aktuellen mobilen Blitzer in Wörth a.d. Isar und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Momentanen Informationen zufolge wird in Wörth a.d. Isar gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Wörth a.d. Isar gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 13.01.2026 die Blitzer in Wörth a.d. Isar, Kreis Landshut, Bayern

Aufgepasst am 📍 Standort Landshuter Straße (Postleitzahl 84109 in Wörth an der Isar auf Höhe St. Laurentius): Wie am 13.01.2026 um 12:54 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 13.01.2026, 14:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.01.2026, 14:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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