Mobile Blitzer in Ebersdorf b.Coburg aktuell am Sonntag: Wo Sie am 14.12.2025 in eine Radarfalle geraten können

Geschwindigkeitsmessungen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Geblitzt am heutigen Sonntag (14.12.2025) auch in Ebersdorf b.Coburg. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

In Ebersdorf b.Coburg wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarkontrollen am 14.12.2025 in Ebersdorf b.Coburg, Kreis Coburg, Bayern

Geblitzt wird am 📍 Standort B303, PLZ 96237 in Frohnlach. Gemeldet wurde der Blitzer am 14.12.2025 um 10:00 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand von: 14.12.2025, 14:46 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.12.2025, 14:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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