Mobile Blitzer in Forstern aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 24.09.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Im Straßenverkehr von Forstern müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Donnerstag, 24.09.2026) besonders auf der Hut sein, dass sie sich kein unnötiges Foto einhandeln. Wo derzeit geblitzt wird und was bei einem Regelverstoß passiert, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein gut gegen Vandalismus gesicherter sogenannter Panzer-Blitzer am Rand einer Landstraße.  (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentanen Informationen zufolge wird in Forstern gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 24.09.2026, 15:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarfallen in Forstern, Kreis Erding, Bayern am 24.09.2026

Seit 24.09.2026 um 12:25 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort ED 6 (PLZ 85659 in Forstern, Siggenberg). Hier gilt ein Tempolimit von 40 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 24.09.2026, 15:45 Uhr)

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.09.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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