Mobile Blitzer in Rangsdorf aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 27.05.2026 Raser ins Visier
In Rangsdorf stehen am Mittwoch mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 27.05.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Rangsdorf.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Rangsdorf an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Teltow-Fläming. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Rangsdorf gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 27.05.2026 die Radarkontrollen in Rangsdorf, Kreis Teltow-Fläming, Brandenburg
Am 📍 Standort K7236, PLZ 15834 in Groß Machnow (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 27.05.2026 um 05:34 Uhr.
(Stand: 27.05.2026, 08:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Mai 2026
Die Regeln für Radarwarner
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.05.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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