Mobile Blitzer in Wietmarschen aktuell am Mittwoch: Wo am 14.01.2026 Radarfallen stehen
Achtung, Radarfalle! Am 14.01.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Wietmarschen unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Wietmarschen an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Fahrverbot ausgesprochen zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Grafschaft Bentheim. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Wietmarschen gerechnet werden.
Alle mobilen Radarfallen am 14.01.2026 in Wietmarschen, Kreis Grafschaft Bentheim, Niedersachsen
Achtung 📍 auf der Nordstraße (Postleitzahl 49835 in Nordlohne): Wie am 14.01.2026 um 11:05 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 40 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 14.01.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.01.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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