Mobile Blitzer in Wietmarschen aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 04.03.2026 geblitzt?
Achtung, Radarfalle! Am 04.03.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Wietmarschen unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Mittwoch auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können momentanen Infos zufolge in Wietmarschen im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in einen Blitzer tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Grafschaft Bentheim. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Wietmarschen gerechnet werden.
Wietmarschen, Kreis Grafschaft Bentheim: Radarfallen am 04.03.2026 in der Region in Niedersachsen
Vorsicht am 📍 Standort Breslauer Straße (Postleitzahl 49835 in Füchtenfeld): Wie am 04.03.2026 um 08:58 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Seit 04.03.2026 um 07:51 Uhr ist dazu eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Kolpingstraße (PLZ 49835 in Wietmarschen) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 04.03.2026, 11:19 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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