Blitzer in Leidersbach aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 15.07.2026

Im Straßenverkehr von Leidersbach müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Mittwoch, den 15.07.2026 auf der Hut sein, dass sie das vorgegebene Tempo einhalten. Wo aktuell ein Blitz vom Straßenrand droht und mit welchen Ordnungsgeldern zu rechnen ist, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentan ist in Leidersbach an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Miltenberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Leidersbach gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 15.07.2026 die mobilen Radarkontrollen in Leidersbach, Kreis Miltenberg, Bayern

Im 📍 Bereich MIL 11, PLZ 63849 in Leidersbach, Roßbach (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.07.2026 um 14:39 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 15.07.2026, 19:16 Uhr)

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher stets an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Radfahrern und Fußgängern.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.07.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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