Blitzer in Hochspeyer aktuell am Samstag: Hier stehen am 18.04.2026 mobile Radarfallen

Achtung, Radarkontrolle! In Hochspeyer kann es für Autofahrer am 18.04.2026 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Samstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

In Hochspeyer wurden nach aktuellen Angaben 2 mobile Blitzer im Einsatz. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.04.2026, 15:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle mobilen Radarkontrollen am 18.04.2026 in Hochspeyer, Kreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz

Geblitzt wird im 📍 Bereich B48, PLZ 67691 in Hochspeyer. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.04.2026 um 14:04 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

Aufgepasst außerdem im 📍 Bereich B48 (Postleitzahl 67691 in Hochspeyer): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 18.04.2026 um 13:58 Uhr und zusätzlich bestätigt am 18.04.2026, 13:58 Uhr.

(Stand: 18.04.2026, 15:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.04.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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