Blitzer in Bietigheim-Bissingen aktuell am Montag: Hier stehen am 19.10.2026 mobile Radarfallen
Wer an diesem Montag in Bietigheim-Bissingen sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 19.10.2026 kann es wieder teuer werden. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Bietigheim-Bissingen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können momentanen Infos zufolge in Bietigheim-Bissingen auf nur einer Straße in Bedrängis durch zu hohe Geschwindigkeit geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bietigheim-Bissingen gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Bietigheim-Bissingen, Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg am 19.10.2026
Vorsicht im 📍 Bereich Löchgauer Straße (Postleitzahl 74321 in Bietigheim, Lug): Wie am 19.10.2026 um 10:26 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
(Stand: 19.10.2026, 11:18 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
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Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.10.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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