Blitzer in Bietigheim-Bissingen aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 16.04.2026
Achtung, Radarkontrolle! Am 16.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Bietigheim-Bissingen unangenehm werden. Auf diesen Straßen ist am Donnerstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bietigheim-Bissingen nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 16.04.2026, 11:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle mobilen Blitzer am 16.04.2026 in Bietigheim-Bissingen, Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Seit 16.04.2026 um 10:56 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort K163 (PLZ 74321 in Bietigheim). Hier sind 60 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Achtung desweiteren 📍 auf der Kayhstraße (Postleitzahl 74321 in Bissingen): Hier wird in einer 60 km/h-Zone geblitzt. Gemeldet wurde diese Position am 16.04.2026 um 09:03 Uhr und zusätzlich bestätigt am 16.04.2026, 10:08 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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