Mobile Blitzer in Mehren aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 12.06.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! In Mehren kann es für Autofahrer am 12.06.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Mehren sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Vulkaneifel. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Mehren gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Mehren, Kreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz am 12.06.2026
Vorsicht im 📍 Bereich A1 (Postleitzahl 54552 in Mehren): Wie am 12.06.2026 um 19:01 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.
Seit 12.06.2026 um 19:00 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich A1 (PLZ 54552 in Mehren) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 80 km/h.
(Stand: 12.06.2026, 19:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.06.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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