Mobile Blitzer in Groß Krams aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 18.08.2026 Raser ins Visier

Achtung, Radarkontrolle! In Groß Krams kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 18.08.2026 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Dienstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Klaus Eppele

Raser können derzeitigen Infos zufolge in Groß Krams auf insgesamt 3 Straßen in eine mobile Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.08.2026, 12:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Alle mobilen Blitzer am 18.08.2026 in Groß Krams, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern

Am 📍 Standort B5, PLZ 19230 in Groß Krams (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.08.2026 um 12:17 Uhr.

Außerdem steht ein Blitzer im 📍 Bereich B5, PLZ 19230 in Groß Krams. Der Standort wurde am 18.08.2026 um 09:42 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 80 km/h.

Achtung desweiteren am 📍 Standort B5 (Postleitzahl 19230 in Groß Krams): Hier blitzt es in einer 80 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 18.08.2026 um 06:28 Uhr und zusätzlich bestätigt am 18.08.2026, 12:08 Uhr.

(Stand: 18.08.2026, 12:46 Uhr)

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.08.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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