Blitzer in Weyarn aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 11.12.2025 geblitzt?

In Weyarn stehen am Donnerstag mobile Radarfallen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 11.12.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Weyarn.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert

Momentan ist in Weyarn an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu rasen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 11.12.2025 die Radarkontrollen in Weyarn, Kreis Miesbach, Bayern

Vorsicht am 📍 Standort Münchener Straße (Postleitzahl 83629 in Weyarn): Wie am 11.12.2025 um 12:51 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 11.12.2025, 14:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.12.2025, 14:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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