Mobile Blitzer in Kirchlengern aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 22.04.2026 mobile Radarfallen

Mobile Blitzer in Kirchlengern! Auch heute, am Mittwoch, den 22.04.2026 sind Radarfallen am Straßenrand aufgebaut und ahnden zu hohe Geschwindigkeiten. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Kirchlengern.

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Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Kirchlengern im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kirchlengern kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte in Kirchlengern, Kreis Herford, Nordrhein-Westfalen am 22.04.2026

Seit 22.04.2026 um 11:40 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Mindener Straße (PLZ 32278). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 22.04.2026, 12:19 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.04.2026, 12:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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