Blitzer in Saalfelden am Steinernen Meer aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 11.06.2026 in eine Radarfalle geraten können
Im Stadtgebiet von Saalfelden am Steinernen Meer müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Donnerstag (11.06.2026) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Saalfelden am Steinernen Meer an einem Standort die Gefahr besonders hoch, in eine mobile Radarfalle zu fahren. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Saalfelden am Steinernen Meer kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben
Die Standorte für Radarfallen in Saalfelden am Steinernen Meer, Zell am See, Salzburg am 11.06.2026
Geblitzt wird am 📍 Standort Almerstraße, PLZ 5760 in Ramseiden, Pfaffing. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.06.2026 um 14:09 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Stand von: 11.06.2026, 14:22 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
Innerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 60 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 72 €
- bis 40 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 40 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Außerorts
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 50 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 90 €
- bis 50 km/h: Strafe: 150 bis 5000 €
- ab 50 km/h: Strafe: 300 bis 5000 €
Autobahn
- bis 20 km/h: Strafe: 30 bis 45 €
- bis 30 km/h: Strafe: 50 bis 60 €
Die exakte Höhe der Kosten richtet sich danach, wie der Verstoß geahnded wurde. Man unterscheidet dabei zwischen einer persönlichen Feststellung (sog. Organmandat, zum Beispiel Polizeikontrolle vor Ort) und einer Anonymverfügung (spätere Zustellung eines Bußgeldbescheids). In der Regel ist zweiteres kostspieliger.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.06.2026, 14:22 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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