Mobile Blitzer in Löchgau aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 21.10.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer am heutigen 21.10.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Löchgaus Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Mittwoch die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Löchgau den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ludwigsburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Löchgau gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 21.10.2026 die mobilen Radarfallen in Löchgau, Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg
Am 📍 Standort L1107, PLZ 74369 in Löchgau (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 21.10.2026 um 07:41 Uhr.
(Stand: 21.10.2026, 11:17 Uhr)
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Oktober 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Oktober 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Oktober 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.10.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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