Blitzer in Stadtkyll aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 12.12.2025 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Achtung, Radarkontrolle! Am 12.12.2025 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Stadtkyll kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentan ist in Stadtkyll an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.12.2025, 14:16 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 12.12.2025 die mobilen Blitzer in Stadtkyll, Kreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz
Im 📍 Bereich B51, PLZ 54589 in Schönfeld (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 12.12.2025 um 14:08 Uhr.
(Stand von: 12.12.2025, 14:16 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.12.2025, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Lappen weg! Wann kann es zum Verlust des Führerscheins kommen?
- Geld- und Freiheitsstrafen bei Straftaten im Stau
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.