Blitzer in Krauchenwies aktuell am Samstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 18.04.2026
Wer am heutigen Samstag in Krauchenwies das Gaspedal seines Autos nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 18.04.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Krauchenwies.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Krauchenwies an einem Standort die Gefahr besonders hoch, in eine mobile Radarfalle zu fahren. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Krauchenwies gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 18.04.2026 die Radarfallen in Krauchenwies, Kreis Sigmaringen, Baden-Württemberg
Seit 18.04.2026 um 11:00 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort L456 (PLZ 72505 in Bittelschieß). Hier sind 100 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 18.04.2026, 11:16 Uhr)
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Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.04.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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