Mobile Blitzer in Barchfeld-Immelborn aktuell am Samstag: Wo Sie am 18.07.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarfalle! Am 18.07.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Barchfeld-Immelborn unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Samstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Barchfeld-Immelborn nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.07.2026, 19:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Die Standorte für Radarfallen in Barchfeld-Immelborn, Wartburgkreis, Thüringen am 18.07.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich Salzunger Straße, PLZ 36456 in Immelborn, Ettmarshausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.07.2026 um 18:47 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 18.07.2026, 19:15 Uhr)
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juli 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juli 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
In Deutschland gilt laut StVO: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.07.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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