Mobile Blitzer in Gleiritsch aktuell am Freitag: Wo Sie am 27.02.2026 in eine Radarfalle geraten können
Vorsicht Autofahrer! Wer heute, am 27.02.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Gleiritschs Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar der Entzug des Führerscheins. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Gleiritsch am heutigen Freitag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Gleiritsch an insgesamt 2 Orten gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gleiritsch gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Gleiritsch, Kreis Schwandorf, Bayern am 27.02.2026
Im 📍 Bereich B22, PLZ 92723 in Lampenricht, Zieglhäuser (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 27.02.2026 um 18:09 Uhr.
Auch steht ein Blitzer am 📍 Standort B22, PLZ 92723 in Lampenricht, Zieglhäuser. Der Standort wurde am 27.02.2026 um 16:30 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 100 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 27.02.2026, 18:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Februar 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Februar 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Februar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.02.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
- Behalten Sie den Durchblick: Die besten Tipps für beschlagene Autoscheiben
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.