Mobile Blitzer in Dürrröhrsdorf-Dittersbach aktuell am Donnerstag: Wo wird heute, am 15.01.2026 geblitzt?
Achtung, Radarkontrolle! Am 15.01.2026 kann es für Autofahrer in Dürrröhrsdorf-Dittersbach kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Dürrröhrsdorf-Dittersbach nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarkontrollen in Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen am 15.01.2026
Geblitzt wird 📍 auf der Hohnsteiner Straße, PLZ 01833 in Stürza. Gemeldet wurde der Blitzer am 15.01.2026 um 14:20 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Auch steht ein Blitzer im 📍 Bereich Hohnsteiner Straße, PLZ 01833 in Stürza. Der Standort wurde am 15.01.2026 um 14:20 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Stand: 15.01.2026, 14:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 14:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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