Mobile Blitzer in Bad Kohlgrub aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 07.01.2026 mobile Blitzer

Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 07.01.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Bad Kohlgrub unterwegs ist, nimmt ein Blitzerfoto in Kauf. Hier in diesem Artikel finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Bad Kohlgrub am heutigen Mittwoch in der Übersicht.

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Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte zieren bundesweit das Straßenbild. Bevor es teuer wird, behalten Sie immer Ihren Tacho im Auge. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Tricky Shark

Momentan ist in Bad Kohlgrub an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Garmisch-Partenkirchen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bad Kohlgrub gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 07.01.2026 die mobilen Blitzer in Bad Kohlgrub, Kreis Garmisch-Partenkirchen, Bayern

Vorsicht 📍 auf der Saulgruber Straße (Postleitzahl 82433 in Gagers, Rochusfeld auf Höhe Freiwillige Feuerwehr Bad Kohlgrub): Wie am 07.01.2026 um 07:50 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Stand: 07.01.2026, 10:46 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.01.2026, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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