Mobile Blitzer in Eschbach aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 18.12.2025 geblitzt
Achtung, Radarkontrolle! In Eschbach kann es für Verkehrsteilnehmer am 18.12.2025 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Eschbach den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 18.12.2025, 10:18 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Radarkontrollen am 18.12.2025 in Eschbach, Kreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird 📍 auf der Weinstraße, PLZ 76831 in Eschbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 18.12.2025 um 08:17 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 18.12.2025, 10:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.12.2025, 10:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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