Mobile Blitzer in Rothenstein aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 15.01.2026 geblitzt
Geblitzt werden kann teuer werden. Wer heute (15.01.2026) mit zu hoher Geschwindigkeit auf Rothensteins Straßen unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto aus Felnsburg. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Donnerstag die mobilen Blitzer versteckt sind und worauf Sie achten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Rothenstein nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Saale-Holzland-Kreis sind daher ohne Gewähr.
Alle mobilen Radarkontrollen am 15.01.2026 in Rothenstein, Saale-Holzland-Kreis, Thüringen
Am 📍 Standort Tunnel Rothenstein, PLZ 07751 in Oelknitz (Tempolimit 60 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 15.01.2026 um 13:54 Uhr.
(Stand von: 15.01.2026, 18:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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