Blitzer in Lewitzrand aktuell am Samstag: Hier wird heute, am 25.04.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! In Lewitzrand kann es für Verkehrsteilnehmer am 25.04.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Samstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentan ist in Lewitzrand an insgesamt 2 Standorten die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Ludwigslust-Parchim sind daher ohne Gewähr.

Lewitzrand, Kreis Ludwigslust-Parchim: Blitzer-Standorte am 25.04.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Achtung 📍 auf der Lewitzstraße (Postleitzahl 19374 in Raduhn, Rusch): Wie am 25.04.2026 um 12:08 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.

Außerdem ist ein Blitzer 📍 auf der Hauptstraße, PLZ 19374 in Raduhn aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 25.04.2026 um 11:39 Uhr bekannt.

(Stand: 25.04.2026, 12:46 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Die Regeln für Radarwarner

In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Handy darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.04.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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