Blitzer in Lahr/Schwarzwald aktuell am Samstag: Wo wird heute, am 27.12.2025 geblitzt?
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute (27.12.2025) mit hoher Geschwindigkeit auf Lahr/Schwarzwalds Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Samstag und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Lahr/Schwarzwald an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 27.12.2025, 18:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 27.12.2025 die Radarkontrollen in Lahr/Schwarzwald, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
Aufgepasst 📍 auf der Altmühlgasse (Postleitzahl 77933 in Dinglingen): Wie am 27.12.2025 um 17:57 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 27.12.2025, 18:15 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.12.2025, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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