Mobile Blitzer in Ziesar aktuell am Montag: Raser aufgepasst! Hier wird am 21.09.2026 geblitzt

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer heute (21.09.2026) zu schnell auf Ziesars Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Ordnungsgeldern rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Ziesar an diesem Montag im Überblick.

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Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentan ist in Ziesar an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Ziesar kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarfallen in Ziesar, Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg am 21.09.2026

Im 📍 Bereich Chausseestraße, PLZ 14793 in Bücknitz (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 21.09.2026 um 11:39 Uhr.

(Stand: 21.09.2026, 12:48 Uhr)

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.09.2026, 12:48 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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