Blitzer in Forst Kleinschwarzenlohe aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 05.08.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! Am 05.08.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Forst Kleinschwarzenlohe teuer werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Mittwoch auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können derzeitigen Meldungen zufolge in Forst Kleinschwarzenlohe auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.08.2026, 15:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarfallen in Forst Kleinschwarzenlohe, Kreis Roth, Bayern am 05.08.2026

Aufgepasst im 📍 Bereich A6 (Postleitzahl 90530): Wie am 05.08.2026 um 15:42 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 05.08.2026, 15:45 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.08.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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