Mobile Blitzer in Stockelsdorf aktuell am Montag: Hier wird heute, am 10.08.2026 geblitzt

Mobile Blitzer in Stockelsdorf! Auch heute, am Montag, den 10.08.2026 sind Radarkontrollen am Straßenrand versteckt und ahnden zu hohe Geschwindigkeiten. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Stockelsdorf.

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Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) (Foto) Suche
Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Stockelsdorf an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 10.08.2026, 20:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarkontrollen in Stockelsdorf, Kreis Ostholstein, Schleswig-Holstein am 10.08.2026

Vorsicht 📍 auf der Hauptstraße (Postleitzahl 23617 in Arfrade): Wie am 10.08.2026 um 19:56 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 10.08.2026, 20:45 Uhr)

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.08.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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