Mobile Blitzer in Saal a.d.Saale aktuell am Freitag: Hier stehen am 05.06.2026 mobile Blitzer
Temposündern in Saal a.d.Saale drohen diesen Freitag (05.06.2026) deftige Geldstrafen, denn es wird wieder mal geblitzt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Saal a.d.Saale stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Saal a.d.Saale gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 05.06.2026 die mobilen Blitzer in Saal a.d.Saale, Kreis Rhön-Grabfeld, Bayern
Im 📍 Bereich B279, PLZ 97633 in Saal an der Saale (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 05.06.2026 um 11:04 Uhr.
Seit 05.06.2026 um 07:06 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle am 📍 Standort B279 (PLZ 97633 in Saal an der Saale) gemeldet. Bitte beachten Sie das Tempolimit von 70 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 05.06.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.06.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Schlaganfall: Auf diese frühen Symptome sollten Sie immer achten
- Was tun, wenn die Scheibe im Auto beschlägt?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.