Blitzer in Nesselwang aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 15.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Achtung, Radarkontrolle! Am 15.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Nesselwang teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Nesselwang wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ostallgäu. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Nesselwang gerechnet werden.
Nesselwang, Kreis Ostallgäu: Radarkontrollen am 15.04.2026 in der Region in Bayern
Seit 15.04.2026 um 16:01 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Kemptener Straße (PLZ 87484 in Gschwend, Oberer Markt). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 15.04.2026, 19:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 19:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Temporäres und dauerhaftes Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?
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