Blitzer in Nesselwang aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 15.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! Am 15.04.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Nesselwang teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

Erstellt von - Uhr

Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

In Nesselwang wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Ostallgäu. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Nesselwang gerechnet werden.

Nesselwang, Kreis Ostallgäu: Radarkontrollen am 15.04.2026 in der Region in Bayern

Seit 15.04.2026 um 16:01 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Kemptener Straße (PLZ 87484 in Gschwend, Oberer Markt). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 15.04.2026, 19:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.04.2026, 19:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.