Blitzer in Lützow aktuell am Sonntag: Hier wird heute, am 01.03.2026 geblitzt
Auf den Straßen von Lützow müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Sonntag, 01.03.2026) darauf achten, dass sie sich kein unnötiges Foto einhandeln. Wo aktuell Blitzer aufgebaut sind und wann Sie mit unerwünschter Post rechnen müssen, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Lützow im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lützow kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Radarkontrollen am 01.03.2026 in Lützow, Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Seit 01.03.2026 um 14:42 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Wittenburger Straße (PLZ 19209 in Lützow). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Dazu ist ein Blitzer im 📍 Bereich Wittenburger Straße, PLZ 19209 in Lützow aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 01.03.2026 um 13:52 Uhr bekannt.
(Stand von: 01.03.2026, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.03.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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