Mobile Blitzer in Schwangau aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 11.03.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 11.03.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Schwangau kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

In Schwangau wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer im Einsatz. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Schwangau kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 11.03.2026 die Radarfallen in Schwangau, Kreis Ostallgäu, Bayern

Vorsicht im 📍 Bereich Münchener Straße (Postleitzahl 87645 in Mühlberg): Wie am 11.03.2026 um 13:27 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

(Stand: 11.03.2026, 14:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 14:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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