Blitzer in Bietigheim aktuell am Samstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 10.01.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! In Bietigheim kann es für Verkehrsteilnehmer am 10.01.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Samstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch hinter Leitplanken lauert manchmal das teure Blitzerfoto. Autofahrer sollten stets mit angepasstem Tempo fahren. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Meldungen zufolge in Bietigheim im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rastatt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bietigheim gerechnet werden.

Alle Blitzer am 10.01.2026 in Bietigheim, Kreis Rastatt, Baden-Württemberg

Vorsicht 📍 auf der Raiffeisenstraße (Postleitzahl 76467 in Bietigheim): Wie am 10.01.2026 um 12:39 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 20 km/h-Zone.

(Stand: 10.01.2026, 14:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.01.2026, 14:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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