Mobile Blitzer in Oberstdorf aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 22.09.2026

Am 22.09.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch am heutigen Dienstag sollten sich alle Autofahrer in Oberstdorf an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn es könnte blitzen! Hier finden Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Oberstdorf und was Sie sonst noch beachten müssen.

Erstellt von - Uhr

Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Geblitzt wird in Oberstdorf den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Oberallgäu. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Oberstdorf gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Oberstdorf, Kreis Oberallgäu, Bayern am 22.09.2026

Vorsicht am 📍 Standort Am Bannholz (Postleitzahl 87561 in Rubi, Jauchen): Wie am 22.09.2026 um 14:55 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand von: 22.09.2026, 15:18 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und halten Sie sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.09.2026, 15:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Alles rund ums Auto:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.