Blitzer in Daxweiler aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 09.04.2026 geblitzt
Am 09.04.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Autofahrer in Daxweiler an das erlaubte Tempo halten, denn sonst drohen Bußgelder! Wir haben alle Positionen für aufgebaute Blitzer in Daxweiler bequem in einer Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können momentanen Meldungen zufolge in Daxweiler im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Daxweiler kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle mobilen Blitzer am 09.04.2026 in Daxweiler, Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz
Vorsicht im 📍 Bereich L214 (Postleitzahl 55442 in Daxweiler, Stromberger Neuhütte): Wie am 09.04.2026 um 14:51 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Stand: 09.04.2026, 19:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.04.2026, 19:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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