Mobile Blitzer in Lienen aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 16.03.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 16.03.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Lienens Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Montag und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Lienen den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Steinfurt. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Lienen gerechnet werden.
Alle Radarkontrollen am 16.03.2026 in Lienen, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen
Seit 16.03.2026 um 08:06 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Glandorfer Damm (PLZ 49536 in Lienen). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 16.03.2026, 11:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im März 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.03.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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