Blitzer in Lienen aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 03.03.2026 Raser ins Visier

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer heute, am 03.03.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Lienens Straßen unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Hier finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Lienen am heutigen Dienstag in der Übersicht.

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Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) (Foto) Suche
Bundesweit führt die Polizei regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. Seien Sie im Straßenverkehr stets wachsam. (Symbolbild) Bild: dpa / Christian Lademann

Geblitzt wird in Lienen den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lienen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 03.03.2026 die mobilen Radarkontrollen in Lienen, Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen

Seit 03.03.2026 um 06:23 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Glandorfer Damm (PLZ 49536 in Lienen). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 03.03.2026, 07:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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