Blitzer in Langenberg aktuell am Sonntag: Hier nimmt die Polizei am 09.08.2026 Raser ins Visier
Im Umkreis von Langenberg müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Sonntag (09.08.2026) auf der Hut sein, dass die Tachonadel nicht zu viel anzeigt. Wo momentan mobile Blitzer aufgebaut sind und wie hoch die Ordnungsgelder ausfallen können, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentan ist in Langenberg an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug ausgesprochen zu bekommen, wenn man den Fuß auf dem Gas hat. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Langenberg gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 09.08.2026 in Langenberg, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen
Seit 09.08.2026 um 13:21 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Wiedenbrücker Straße (PLZ 33449 in Langenberg, Selhorst). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 09.08.2026, 16:15 Uhr)
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im August 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.08.2026, 16:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- Elektroauto selber zu Hause laden: Damit klappt es mit der eigenen Wallbox in der Garage
- Kaffee gut für die Gesundheit?: Darum ist Kaffee gesünder als sein Ruf
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.