Blitzer in Ellern (Hunsrück) aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 16.04.2026 geblitzt
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute, am 16.04.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Ellern (Hunsrück) unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Donnerstag und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Ellern (Hunsrück) an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Ellern (Hunsrück) kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Alle Radarkontrollen am 16.04.2026 in Ellern (Hunsrück), Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz
Vorsicht am 📍 Standort Bahnhofstraße (Postleitzahl 55497 in Ellern (Hunsrück)): Wie am 16.04.2026 um 17:02 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand von: 16.04.2026, 19:18 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 19:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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