Blitzer in Hochdorf aktuell am Dienstag: Wo Sie am 09.12.2025 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarfalle! Am 09.12.2025 kann es für Verkehrsteilnehmer in Hochdorf teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Dienstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Im Augenblick ist in Hochdorf an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu fahren. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hochdorf gerechnet werden.

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Hier stehen aktuell am 09.12.2025 die Blitzer in Hochdorf, Kreis Esslingen, Baden-Württemberg

Seit 09.12.2025 um 06:12 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort K120 (PLZ 73269 in Hochdorf). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 09.12.2025, 14:17 Uhr)

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Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.12.2025, 14:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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