Blitzer in Langweid am Lech aktuell am Montag: Mobile Blitzer am 01.12.2025

Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer heute, am 01.12.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Langweid am Lech unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto zugeschickt. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Montag und worauf Sie achten müssen.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Im Augenblick ist in Langweid am Lech an insgesamt 3 Standorten die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Langweid am Lech gerechnet werden.

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Am 📍 Standort B2, PLZ 86462 in Langweid am Lech (Tempolimit 120 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 01.12.2025 um 10:31 Uhr.

Seit 01.12.2025 um 07:14 Uhr ist auch eine mobile Radarfalle am 📍 Standort B2 (PLZ 86462 in Langweid am Lech) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 120 km/h.

Seit 01.12.2025 um 06:52 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle im 📍 Bereich B2 (PLZ 86462 in Langweid am Lech) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h.

(Stand: 01.12.2025, 10:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.12.2025, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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