Blitzer in Apen aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 22.05.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen
Ein Blitz vom Straßenrand kann kostspielig werden. Wer heute (22.05.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Apens Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Freitag die mobilen Blitzer versteckt sind und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentan ist in Apen an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu rasen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Niedersachsen sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 22.05.2026 die mobilen Radarfallen in Apen, Kreis Ammerland, Niedersachsen
Im 📍 Bereich Ammerlandstraße, PLZ 26689 in Apen (Tempolimit 80 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 22.05.2026 um 07:55 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 22.05.2026, 08:17 Uhr)
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Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Mai 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 22.05.2026, 08:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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